◦ Das ideale Geschenk!
◦ Stärkt den lokalen Handel und bindet die Kaufkraft in Weil am Rhein!
◦ Rund um die Uhr erhältlich – auch online!
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Wir freuen uns über Ihr Feedback!
Berivan Eren zählt zu den Mitarbeitenden der Steuerkanzlei Lorenzen & Krieger, die jeden Monat einen Einkaufsgutschein Weil am Rhein im Wert von 50 € erhalten. Sie freut sich über die Wertschätzung ihres Arbeitgebers und über die Angebotsvielfalt an Geschäften die am Gutscheinsystem teilnehmen. „In der Regel habe ich meine Stammgeschäfte, in denen ich einkaufe. Mit dem Einkaufsgutschein überlege ich mir aber, doch auch einmal ein anderes, für mich neues Geschäft aufzusuchen.“ Das Handling in den Läden ist einfach, so Eren. Sie lädt sich den Gutscheincode auf ihr Handy herunter und löst den Gutschein dann in den Akzeptanzstellen ein.
Die Steuerkanzlei Lorenzen & Krieger belohnt ihre Mitarbeitenden schon viele Jahre mit Gutscheinen. Uwe Lorenzen lobt den neuen digitalen Einkaufsgutschein Weil am Rhein. „Es ist die einfachste und komfortabelste Form, die wir je angewendet haben“. Jeden Monat erhalten alle Mitarbeitenden digitale Gutscheine im Wert von je 50 € und zu besonderen Anlässen, wie z.B. Hochzeit, Jubiläum etc. werden auch Gutscheine in Höhe von 60 € verschenkt; und das jeweils steuer- und sozialversicherungsfrei. „Die Abwicklung ist einfach und effizient“, so der Diplomfinanzwirt, dessen Unternehmen ohnehin weitestgehend sämtliche Prozesse und Abläufe digitalisiert hat. Gleich mehrere Gründe fallen Uwe Lorenzen spontan ein, die für den digitalen Einkaufsgutschein sprechen und mit denen er auch bei seiner Mandantschaft für die Teilnahme am Gutscheinsystem wirbt: „Da ist natürlich zunächst die Mitarbeitermotivation, die bei uns im Vordergrund steht. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ist die Anwendung des Gutscheinsystems absolut unproblematisch. Auch liegt uns die Stärkung des örtlichen Einzelhandels am Herzen und gleichzeitig ist es uns wichtig, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen. Das heißt, digital statt Papier.“ Lorenzen wünscht sich, dass noch mehr Geschäfte an diesem Gutscheinsystem teilnehmen. „Wir alle sind verantwortlich für den Handel und die Entwicklung unserer Stadt“.
Seit Mitte Mai diesen Jahres ist auch das Schuhhaus Wachenheim Akzeptanzstelle für den Einkaufsgutschein Weil am Rhein. Stefanie Schuster lobt die einfache Abwicklung über das digitale Gutscheinsystem und dankt der WWT, die sich laut Schuster sehr für diese Aktion einsetzt. „Direkt im Anschluss an unsere Registrierung als Akzeptanzstelle kam schon der erste Kunde mit einem Gutschein. Die Einlösung funktionierte problemlos und einwandfrei.“ Mit dem neuen Gutscheinsystem liege man im Trend und habe sich der digitalen Entwicklung angepasst, so Schuster. Sie begrüßt es, dass der Gutschein rund um die Uhr am eigenen PC gestaltet und online verschickt sowie gleichzeitig auch bei den Verkaufsstellen Volksbank und EP Media als Gutscheinkarte gekauft werden kann. Über die Zahl der aktuell teilnehmenden Akzeptanzstellen freut sich Stefanie Schuster. „Es ist schön, dass man den Gutschein in vielen Geschäften einlösen kann und der Handel in der Stadt gestärkt wird“.
Siegfried Burkart ist von Beginn an großer Befürworter des Gutscheinsystems. Sein Unternehmen zählt wie die Drogerie Rühle zu den ersten Akzeptanzstellen seit Einführung des digitalen Gutscheins. Burkart sieht großes Potential im Einkaufsgutschein Weil am Rhein, wünscht sich, dass sich noch viele weitere Geschäfte als Akzeptanzstelle am Projekt beteiligen und der Gutschein stärker in der Bevölkerung wahrgenommen wird. „Ich finde es erfreulich, dass sich die WWT nun um das Gutscheinsystem kümmert und die Zahl der Akzeptanzstellen zunimmt“, so Burkart. „Das macht den Gutschein attraktiver und das Geld bleibt in Weil am Rhein“. Der Einkaufsgutschein Weil am Rhein hat für Siegfried Burkart eine wichtige Bedeutung: „Wir leben in einer Zeit, in der Schenken schwieriger ist. Mit dem Geschenkgutschein hat der Beschenkte zahlreiche Möglichkeiten sich etwas Schönes zu kaufen; und für Schenker ist es eine Leichtigkeit, den Gutschein rund um die Uhr selbst am PC zu gestalten, online zu versenden oder auszudrucken. Darüber hinaus schätzt Burkart auch die Bedeutung des Gutscheins für Arbeitgeber, die diesen als attraktives Instrument zur Mitarbeitermotivation einsetzen können. So können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden mit diesem Gutschein steuer- und sozialversicherungsfrei belohnen und stärken gleichzeitig den Arbeitgeberstandort.
Die Drogerie Rühle war eine der ersten Akzeptanzstellen nach Einführung des digitalen Gutscheinsystems für Weil am Rhein. „Für die Höhe des Gutscheinumsatzes in unserem Geschäft war ich die erste Zeit wohl selbst verantwortlich“, schmunzelt der Filialleiter rückblickend, der in den Anfängen zu Schulungszwecken der Mitarbeitenden Gutscheine gekauft und dann im Betrieb eingelöst hat. Nach einigen Monaten wurden dann regelmäßig Gutscheine von Kunden eingelöst. Paul Klute beschreibt das Konzept als Erfolgsmodell: „Viel schöner als beispielsweise ein Amazon-Gutschein. Die Kaufkraft im Ort wird gestärkt und Arbeitsplätze werden gesichert.“ Dass der Gutschein auch nur in Teilbeträgen eingelöst werden kann, findet der Filialleiter prima. So kann der Kunde seinen Gutschein auch in mehreren Geschäften einlösen. Die Angebotsvielfalt an teilnehmenden Geschäften ist nach Meinung von Paul Klute sehr gut und sicherlich noch ausbaufähig. Er kann sich durchaus vorstellen, dass der Gutschein auch neue Kunden in die Geschäfte bringt.